Personalentwicklung
Wir unterscheiden zwischen Maßnahmen zur Qualifizierung, zur fachlichen Entwicklung und zur fallorientierten Prozessbegleitung.
Qualifizierung
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden regelmäßig intern durch den Einrichtungsleiter und die therapeutische Leiterin zu jungen-, gewalt- und traumapädagogischen Themen geschult und angeleitet. Insbesondere wird auf den Umgang mit sexualisierter Gewalt eingegangen.
Fort- und Weiterbildung auf Leitungsebene ist gesichert durch die Mitgliedschaften und die damit verbundenen Aktivitäten des Einrichtungsleiters und der therapeutischen Leiterin in Arbeitsgruppen und auf Fortbildungstagungen zu Gewaltberatung, Gewaltpädagogik, Tätertherapie sowie Traumatherapie und Traumapädagogik. Darauf aufbauend qualifiziert Haus Narnia seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen somit zum großen Teil selbst und gewährleistet dadurch, dass der pädagogisch-therapeutische Ansatz der Einrichtung realisiert wird.
Fachliche Entwicklung
Interne und externe Weiterbildungen sind fester Bestandteil der Arbeitsverträge. Es werden mindestens 5 Tage im Jahr für den Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen angesetzt. Obligatorisch insbesondere für neue Mitarbeiter ist eine selbsterfahrungsorientierte Weiterbildung.
Längerfristig angelegte Schulungen zur zusätzlichen Qualifikation eines pädagogischen Mitarbeiters (z.B. zum Gewaltberater oder Traumatherapeuten) sind erwünscht und werden gefördert. So wird sichergestellt, dass neben den Leitungskräften weitere therapeutisch qualifizierte Kräfte in Haus Narnia fest angestellt sind.
Prozessbegleitung
Zur Prozessbegleitung gehören tägliche Übergabegespräche, die wöchentliche Teambesprechung, Fachkräftebesprechungen (z.B. Therapeuten-Intervision), monatliche Team- sowie monatliche Einzelsupervisionen, Fallbesprechungen und Leitungssupervision.
Als fachliche Beratung fungieren neben den Leitungskräften für die interne Anleitung externe Fachkräfte für die supervidierten Teamsitzungen (Supervision, Qualitätszirkel, Intervision).